aquabits-hg

Einfuhr und Verbreitungsverbot von Apfelschnecken der Gattung Pomacea

Aquabits.de

Der 10.11.2012 war ein einschneidender Tag innerhalb der Aquaristikgemeinschaft, denn an diesem Tag wurde im Amtsblatt der EU der Durchführungsbeschluß der Kommission vom 08. November 2012 hinsichtlich Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea (Perry) in die EU und ihrer Ausbreitung in der EU, bekanntgegeben unter dem Aktenzeichen C(2012) 7803 (2012/697/EU), veröffentlicht.

Demnach gilt seit dem 01.01.2013 ein Einfuhr und Verbreitungsverbot für alle Apfelschneckenarten der Gattung Pomacea in die EU bzw. innerhalb der EU. Dabei ist es vollkommen egal, ob man diese Schnecken und deren Gelege als gewerblicher Händler weitergibt oder von Privat, auch ist es egal, ob man sie nun verkauft, verschenkt oder tauscht.

Inzwischen werden für diese Apfelschnecken wunderbare Fantasienamen wie zum Beispiel Obstschnecken, Ananasschnecken, Paumenschnecken und ähnliche verwendet oder auch längst veraltete Beschreibungen, doch das ändert nichts daran, denn es gilt die aktuelle wissenschaftliche Bezeichnung und das wäre Pomacea (Perry).

Betroffen hiervon sind alle Unterarten von Pomacea, jedoch nicht andere Gattungen, welche im Deutschen oftmals auch Apfelschnecken genannt werden, wie unter anderem Marisa cornuarietis oder Asolene spixi. Doch vorsicht, denn gegenüber der in den Aquarien meist gepegten Art Pomacea diffusa bzw. bridgesi, welche sich nicht an Pflanzen vergreift, sind Marisa und Asolene wahre Rasenmäher.

Die Haltung, Pege und Vermehrung für eigene Zwecke im Aquarium von schon vorher vorhandenen Pomacea Arten ist von dem Beschluß nicht betroffen. Es gilt demnach nur, dass sie nicht mehr in die EU eingeführt und innerhalb der EU nicht mehr verbreitet werden dürfen. Eine Umsetzung in Deutsches Recht ist nicht notwendig, da es sich um einen EU-Beschluß handelt!

In der PDF Datei vom Durchführungsbeschluss 2012/697/EU (http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do? uri=OJ%3AL%3A2012%3A311%3A0014%3A0017%3ADE%3APDF) stehen alle dazu wichtigen Punkte drin und dort wird auch aufgeführt, welche Gründe zu diesem Beschluß geführt haben. Wir empfehlen ihn wenigstens einmal aufmerksam durchzulesen. Inwiefern das nun für jeden einzelnen Sinn macht, darüber kann man sicherlich streiten und ob das Gesetz irgendwann gelockert oder gar aufgehoben wird, das müssen wir alle leider geduldig abwarten…

Aquabits.de

Zitat VDA

Aus aktuellem Anlass über die Diskussion, ob die Haltung und die Weitergabe von Apfelschnecken in Deutschland nun erlaubt oder nicht erlaubt ist, verweisen wir auf die amtliche Seite des JKI. Dort steht, dass ab sofort die Einfuhr von Schnecken der Gattung Pomacea in die EU verboten ist und außerdem auch die Verbreitung der Schnecken innerhalb der EU verboten ist. Weiter sind die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer verantwortlich, Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines Verdachtes des Auftretens der Apfelschnecke muss dies gemeldet werden. weiterlesen… (http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php? menuid=60&reporeid=303)

Update

In den letzten Wochen gab es in diversen Gruppen und Foren immer wieder die Aussage, dass das Gesetz, welches im Februar 2015 überprüft werden sollte, gelockert worden wäre. Daraufhin machten wir uns auf und versuchten näheres rauszunden – von ofzieller Seite.

So haben wir vor ein paar Wochen den BMEL und BNA angeschrieben und um Auskunft gebeten, wo wir vor ein paar Tagen vom BMEL die Antwort bekamen, dass wir uns am besten direkt an die EU Kommission wenden möchten, was wir dann auch taten.

Heute am 16.10.2015 haben wir auch schon Antwort bekommen, welche wie folgt ausfällt:

Sehr geehrte xxxxx,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die rechtliche Grundlage, auf die Sie sich beziehen ist der Durchführungsbeschluss des Kommission vom 8. November 2012 hinsichtlich Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung der Gattung Pomacea (Perry) in die EU und ihrer Ausbreitung in der EU (2012/697/EU). http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/? uri=CELEX:32012D0697&from=DE (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/? uri=CELEX:32012D0697&from=DE)

Ursache für diese Entscheidung der EU-Kommission ist der Pflanzenschutz. Apfelschnecken der Gattung Pomacea gelten weltweit als gefährliche, invasive Arten. Viele Arten sind in der Lage auf wasserdurchsättigten Böden zu überleben und sich zu vermehren. Sie können so nicht nur erhebliche Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen, insbesondere in Reisfeldern, sondern auch bei Sumpf- und Wasserpflanzen verursachen.

Artikel 1 deniert das Einfuhr- und Verbreitungsverbot der Gattung Pomacea (Perry).

Dieser Beschluss wurde tatsächlich überprüft, wie wir in der Zusammenfassung der Sitzung des ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, Sektion Pflanzengesundheit vom 12. und 13. Februar 2015 sehen können

Unter dem Punkt A 6 haben wir folgendes zur Gattung Pomacea gefunden:

Die Kommission präsentierte eine Übersicht über die Überwachungsergebnisse für das Vorhandensein der Apfelschnecke Pomacea in der EU. Der Schädling ist soweit nur in einem bestimmten Gebiet in Spanien zu nden. Die Kontrollmaßnahmen mit dem Ziel der Ausrottung innerhalb der verseuchten Gebiete sind vorhanden. Der ständige Ausschuss stimmte überein die aktuelle Gesetzgebung weiterzuführen. Das heißt also, dass das Einfuhr- und Verbreitungsverbots von Apfelschnecken der Gattung Pomacea immer noch gültig ist.

Das bedeutet also, dass nachwievor Apfelschnecken der Gattung Pomacea weiterhin nicht in die EU eingeführt und nicht innerhalb der EU verbreitet werden dürfen – wie oben bereits geschrieben: weder durch gewerbliche Händler, noch von Privat und dabei ist es auch völlig egal ob geschenkt, getauscht oder gekauft oder unter welchem Fantasienamen sie angeboten werden und das Ganze gilt auch für die Gelege der Apfelschnecken.

Alles wie gehabt – traurig und sehr schade, ist aber so und lässt sich vorerst auch nicht ändern. Sobald wir wieder etwas Neues dazu haben, werden wir den Bericht entsprechend ergänzen.

Danke

Aquabits.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert