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EU-Verbotsliste invasiver gebietsfremder Arten

Der 13.07.2016 ist wieder mal ein sehr einschneidender Tag – auch für die Aquaristik, denn die EU hat die Durchführungsverordnung der Kommission zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung veröffentlicht.

Schon seit mehreren Monaten wurde über eine solche Liste ausgiebig diskutiert und tritt nun 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Worum es hierbei genau geht, möchten wir nachfolgend zusammentragen…

Wir denken, jeder hat schon mal gebietsfremde Pflanzen und Tiere gesehen oder zumindest davon gelesen und dabei sicherlich auch Arten, welche sich regelrecht invasiv verbreiten und so die einheimische Flora und Fauna stark beeinträchtigen oder gar verdrängen. Es dürfte daher durchaus verständlich sein, dass irgendwann der Punkt gekommen ist, wo man einfach dagegen angehen muß, um die eigenen Pflanzen und Tiere zu schützen und so wurde nun eine EU-weit gültige Liste mit invasiver gebietsfremder Arten aufgestellt.

Mit Stand vom 14.07.2016 umfasst diese Unionsliste folgende Planzen und Tiere:

14 Arten von in Europa invasiven Pflanzen (Neophyten):

  • Baccharis halimifolia L., Kreuzstrauch
  • Cabomba caroliniana (https://goo.gl/uxWhXZ) Gray, Karolina-Haarnixe
  • Eichhornia crassipes (https://goo.gl/w1bISB) (Martius) Solms, Dickstielige Wasserhyazinthe
  • Heracleum persicum Fischer, Golpar
  • Heracleum sosnowskyi Mandenova, Sosnowsky-Bärenklau
  • Hydrocotyle ranunculoides (https://goo.gl/UZoMPS) L., Hahnenfußähnlicher Wassernabel
  • Lagarosiphon major (Ridley) Moss, Krause Afrikanische Wasserpest
  • Ludwigia grandiora (https://goo.gl/hkT3U9) (Michx.) Greuter & Burdet, Großblütiges Heusenkraut
  • Ludwigia peploides (https://goo.gl/So8zhm) (Kunth) P. H. Raven, Flutendes Heusenkraut
  • Lysichiton americanus Hultén & St. John, Gelbe Scheinkalla
  • Myriophyllum aquaticum (https://goo.gl/q9UqHt) (Vell.) Verdc., Brasilianisches Tausendblatt
  • Parthenium hysterophorus L.,
  • Persicaria perfoliata (L.) H. Gross (Synonym Polygonum perfoliatum (L.)),
  • Pueraria montana (Lour.) Merr. var. lobata (Willd.) (Synonym Pueraria lobata (Willd.) Ohwi), Kudzu

23 Arten von in Europa invasiven Tierarten (Neozoen):

  • Callosciurus erythraeus Pallas, 1779, Pallashörnchen
  • Corvus splendens Viellot, 1817, Glanzkrähe
  • Eriocheir sinensis (https://goo.gl/6JE6r3) H. Milne Edwards, 1854, Chinesische Wollhandkrabbe
  • Herpestes javanicus É. Geoffroy Saint-Hilaire, 1818, Kleiner Mungo
  • Lithobates catesbeianus Shaw, 1802, Nordamerikanischer Ochsenfrosch
  • Muntiacus reevesi Ogilby, 1839, Chinesischer Muntjak
  • Myocastor coypus Molina, 1782, Nutria
  • Nasua nasua Linnaeus, 1766, Südamerikanischer Nasenbär
  • Orconectes limosus (https://goo.gl/aybTm9) Ranesque, 1817, Kamberkrebs
  • Orconectes virilis (https://goo.gl/GwzGKD) Hagen, 1870,
  • Oxyura jamaicensis Gmelin, 1789, Schwarzkopfruderente
  • Pacifastacus leniusculus (https://goo.gl/uIXRmO) Dana, 1852, Signalkrebs
  • Perccottus glenii (https://goo.gl/DQr91S)Dybowski, 1877, Amur-Schläfergrundel
  • Procambarus clarkii (https://goo.gl/EYxc9D) Girard, 1852, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs
  • Procambarus fallax (https://goo.gl/0dlrQ9) (Hagen, 1870) forma virginalis (Martin et al., 2010) Marmorkrebs
  • Procyon lotor Linnaeus, 1758, Waschbär
  • Pseudorasbora parva (https://goo.gl/G5DtNY) Temminck & Schlegel, 1846, Blaubandbärbling
  • Sciurus carolinensis Gmelin, 1788, Grauhörnchen
  • Sciurus niger Linnaeus, 1758, Fuchshörnchen
  • Tamias sibiricus Laxmann, 1769, Burunduk
  • Threskiornis aethiopicus Latham, 1790, Heiliger Ibis
  • Trachemys scripta (https://goo.gl/2jn2yA) Schoepff, 1792, Nordamerikanische BuchstabenSchmuckschildkröte
  • Vespa velutina nigrithorax de Buysson, 1905, Asiatische Hornisse

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1141 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

Uns Aquarianer und Teichbesitzer trifft es dabei durchaus hart, denn mit in der Liste aufgeführt sind unter anderem eben die beliebte Haarnixe Cabomba caroliniana, die gut verbreitete afrikanische Wasserpest Lagarosiphon major, das ebenfalls gern gepegte brasiliansche Tausendblatt Myriophyllum aquaticum sowie die als Wasserhyazinthe bekannte Schwimmpanze Eichhornia crassipes.

Bei den Tieren trifft es aktuell unter anderem den Signalkrebs Pacifastacus leniusculus und Kamberkrebs Orconectes limosus sowie die in sehr vielen Aquarien gepegten Marmorkrebse Procambarus fallax forma virginalis und den Sumpfkrebs Procambarus clarkii inkl. all seiner Farbformen. Auch ein paar Fische fallen darunter wie die Amur-Schläfergrundel Perccottus glenii und der Blaubandbärbling Pseudorasbora parva und bei den Schildkröten betrifft es die überaus gern gepegte Schmuckschildkröte Trachemys scripta.

Ja und wie geht es nun weiter… ?

Anders als bei dem Einfuhr- und Verbreitungsverbot von Apfelschnecken der Gattung Pomacea (Perry) (http://aquabits.de/verbreitungsverbot-apfelschnecken/), welche weiterhin gepegt und für eigene Zwecke nachgezüchtet, nur eben nicht mehr in die EU eingeführt und innerhalb der EU weitergegeben werden dürfen – egal ob von privat oder gewerblich, dürfen diese hier in der Unionsliste aufgeführten invasiven Arten nicht mehr eingeführt, nicht mehr verbreitet und nicht mehr nachgezüchtet werden, was letztendlich zum verschwinden dieser Arten führen soll.

Wie schon erwähnt, wurde diese Verordnung am 13.07.2016 veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Doch bitte deswegen jetzt keine Panik verbreiten, denn…

Private Halter dürfen die Tiere, welche vor der Aufnahme in die Unionsliste vorhanden waren, noch solange pegen, bis sie ihr natürliches Ende erreicht haben. Sie müssen nur dafür sorgen, dass die Tiere nicht entkommen und dass sie sich nicht mehr vermehren – also auf Einzelhaltungen oder eingeschlechtliche Gruppenhaltungen setzen sowie beim Marmorkrebs, welcher sich per Jungfernzeugung vermehrt, die Eier rechtzeitig per Hand entfernen. Ein töten der Tiere ist daher NICHT notwendig!

Mehr dazu unter: VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/? uri=CELEX:32014R1143&from=DE) » Artikel 31

Gewerbliche Händler dürfen ihre vorhandenen Restbestände noch bis zu zwei Jahre lang abgeben. Im ersten Jahr auch weiterhin noch an private Halter, wenn sichergestellt wird, dass die Tiere nicht weitervermehrt werden und natürlich auch wieder, dass sie nicht ins Freiland entkommen können sowie ausbruchssicher transportiert werden.

Mehr dazu unter: VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/? uri=CELEX:32014R1143&from=DE) » Artikel 32

Schlimm? Ja und nein…

Für unsere Flora und Fauna könnte sich dadurch auf jedenfall etwas verbessern – Vorraussetzung dafür ist aber auch, dass man sich dann auch bemüht, die einheimischen Arten wieder zu stärken und versucht sie anzusiedeln, falls sie schon verdrängt waren, um das Gleichgewicht wieder herzustellen.

Traurig dagegen, dass wir als Aquarianer, Züchter und Tierhalter allgemein auf diese Pflanzen und Tiere in Zukunft wohl verzichten müssen, allerdings gibt es ja noch soviele andere und oft auch ähnliche Arten, auf die man gut zurückgreifen kann. Als Beispiel wären hier unter anderem statt der Cabomba caroliniana die Cabomba aquatica oder Limnophila sessilifolia zu nennen und auch bei den Krebsen gibt es eine Menge toller Arten, unter anderem bei der Gattung Cherax. Weiterhin ist das natürlich auch für die bereits in der Natur lebenden invasiven gebietsfremden Arten nicht toll, da hier wohl auch eine „Bekämpfung“ kommen wird / stattndet…

Was uns allerdings ein wenig stutzig macht ist, dass man jene Tiere, welche vor der Aufnahme in die Unionsliste noch solange pegen darf, bis sie ihr natürliches Ende erreicht haben. Im Gegenzug dürfen die gewerblichen Händler ihre Restbestände in einem Zeitraum von einem Jahr noch an Privat abgeben. In unseren Augen widerspricht sich das, denn man dürfte sie ja laut der Verordnung nicht mehr erwerben, wenn sie schon in der Liste aufgeführt sind. Wir versuchen dazu noch Antworten zu nden und werden hier entsprechend ergänzen, sobald wir was stichhaltiges rausgefunden haben, gehen aber derweil davon aus, dass damit gemeint ist, dass Händler ihre Tiere noch an Privatleute außerhalb der EU abgeben dürfen. Wir empfehlen zudem der Sicherheit halber sich vor der Anschaffung von Pflanzen und Tieren, welche sich bereits auf der Liste benden, mit dem zuständigen Veterinäramt zu besprechen, nicht dass es dann doch zu irgendwelchen Problemen kommt – eben weil sich die Angaben doch widersprechen.

EU Verordnungen und nationales Recht

Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht notwendig, da es sich um eine EU Verordnung handelt! Zitat: „Verordnungen gelten nach ihrer Verabschiedung direkt in allen Mitgliedstaaten. Sie sind für die Mitgliedstaaten, ihre Behörden und Organe unmittelbar verbindlich.“ Quelle: EU-Info.de | EU Richtlinien und Verordnungen (http://www.eu-info.de/europa/eu-richtlinien-verordnungen/)

Nachfolgend noch ein paar Worte allgemein zu Neophyten und Neozoen

Sicherlich ist es so, dass oft unbedacht Pflanzen und Tiere neue Gebiete erobern konnten, unter anderem durch die Schifffahrt, aber auch dass welche bewusst eingesetzt wurden, um irgendwas zu bekämpfen. Einen guten Teil machen zudem leider auch unüberlegtes Einsetzen von gebietsfremden Pflanzen und Tieren in Gartenteiche sowie das Aussetzen nicht mehr gewollter oder zuviel gewordener Arten aus.

Wie weit es kommt, wenn man Tieren aus anderen Ländern und Kontinenten gestattet, sich in der Natur auszubreiten, sieht man nun. Auch wenn sich nicht alle in unserem Klima halten können oder eine Gefahr für einheimische Arten bedeuten, so ist hier doch auch unser Aufruf, keine fremden Pflanzen und Tiere auszuwildern, denn ein solcher Schritt trifft neben den Tieren auch die verantwortungsbewussten Halter. Zeige daher bitte soviel Verantwortung und suche ein gutes, geeignetes Zuhause für Pflanzen und Tiere, wenn Du ihnen nicht (mehr) gerecht werden kannst. Vermeide Nachwuchs, wenn es möglich ist, ansonsten suche auch für diesen lieber ein gutes Heim als dass Du sie einfach irgendwo aussetzt. Das ist nur fair gegenüber deinen Schützlingen und der einheimischen Flora und Fauna.

Zum Schluß möchten wir noch darum bitten, stets mit gutem Beispiel voranzugehen, denn nicht ohne Grund fordern viele immer noch ein Exotenhaltungsverbot – selbst von längst domestizierten Arten, Einfuhrverbote, Sachkundenachweise und dergleichen! Es gibt soviele Missstände und wie man sieht, können Verbote schnell umgesetzt werden. Unser Gefühl sagt uns zudem, dass diese Unionsliste invasiver Arten noch längst nicht abgeschlossen ist, wenn alles wie bisher so weiter läuft…

Danke

Aquabits.de

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